Hygienekonzept der Friedrich-Ebert-Grundschule (Stand: 10.09.2020)
Für den Schul- und Unterrichtsbetrieb sind folgende Regeln zur Einhaltung des Infektionsschutzes zwingend einzuhalten (gemäß Rahmen-Hygieneplan des Kultusministeriums vom 02.09.2020).
Besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung des Schul- und Unterrichtbetriebs:
Allgemeine Verhaltensregeln: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB ist für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend! Erwachsene betreten das Schulhaus nur in dringenden Fällen und sollen Angelegenheiten bevorzugt telefonisch oder per Mail erledigen.
Mindestabstand von 1, 5 Meter ist einzuhalten:
Beim Eintreffen und Verlassen des Schulgeländes -> Einhaltung der Laufwege;
Im gesamten Schulgebäude z.B. auf Fluren, Toiletten, …
Zwischen Schülern und Lehrkräften – auch während des Unterrichts, sofern nicht zwingende pädagogisch-didaktische Gründe eine Unterschreitung erfordern;
Hände waschen mit Seife (mind. 20 Sekunden) nach Eintreffen im Klassenzimmer; dann in regemäßigen Abständen; zurückhaltender Einsatz von Handdesinfektion
Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund;
Verzicht auf Körperkontakt.
Unterricht im Klassen- bzw. Lerngruppenverband:
Kein Mindestabstand zwischen Schülern des Klassen- bzw. Lerngruppenverbands
Aber: fester Sitzplatz im Klassenverband und blockweise Sitzordnung bei Lerngruppen (z.B. in Religion)
Am festen Sitzplatz darf die MNB abgenommen werden
Partner- oder Gruppenarbeit im Klassenverband möglich (nur eingeschränkt im Lerngruppenverband)
Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume (mind. 5 Minuten lüften nach jeder Schulstunde)
Pause wechselnd im Klassenzimmer und im zugewiesenen Außenbereich;
Möglichst Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (z.B. bei Arbeitsmitteln, Stiften o.Ä.); -> Wo keine Desinfektion von gemeinsam benutzten Gegenständen möglich ist (Turn-, Werkgeräte,…), müssen die Hände vor und danach zwingend gewaschen werden
Toilettengang zu zweit mit MNB.
Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers / einer Lehrkraft
Bei Auftreten von leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn sich die Symptome 24 Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieber hinzugekommen ist.
Erkrankte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, sofern diese nach mindestens 24 Stunden (36 Stunden bei Fieber) symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) sind.
Kinder, die während der Unterrichtszeit Krankheitssymptome entwickeln, werden von der Lerngruppe getrennt in die geöffnete Klassenzimmertür gesetzt. Die Eltern werden umgehend informiert und holen ihre Kinder zeitnah ab.
Bei coronatypischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet, das dann ggf. weitere Maßnahmen einleitet.
Augsburg, den 10.09.2020 Schulleitung
Hygienebeauftragte
Sicherheitsbeauftragte