Hygienekonzept (Kurzfassung)

 

 

Hygienekonzept der Friedrich-Ebert-Grundschule (Stand: 10.09.2020)

Für den Schul- und Unterrichtsbetrieb sind folgende Regeln zur Einhaltung des Infektionsschutzes zwingend einzuhalten​​ (gemäß Rahmen-Hygieneplan des Kultusministeriums vom 02.09.2020).​​ 

  • Besondere Rahmenbedingungen für die Durchführung des Schul- und Unterrichtbetriebs:

Allgemeine Verhaltensregeln: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen​​ Barriere im Sinne einer MNB ist für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend!​​ Erwachsene betreten das Schulhaus nur in dringenden Fällen und sollen Angelegenheiten bevorzugt telefonisch oder per Mail erledigen.

  • Mindestabstand von 1, 5 Meter ist einzuhalten:

    • Beim Eintreffen und Verlassen des Schulgeländes -> Einhaltung der Laufwege;

    • Im gesamten Schulgebäude z.B. auf Fluren, Toiletten, …

    • Zwischen Schülern und Lehrkräften – auch während des Unterrichts, sofern nicht zwingende pädagogisch-didaktische Gründe eine Unterschreitung erfordern;

  • Hände waschen​​ mit Seife (mind. 20 Sekunden) nach Eintreffen im Klassenzimmer; dann in regemäßigen Abständen; zurückhaltender Einsatz von Handdesinfektion

  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)

  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund;

  • Verzicht auf Körperkontakt.

 

  • Unterricht im Klassen- bzw. Lerngruppenverband:

    • Kein​​ Mindestabstand zwischen Schülern des Klassen- bzw. Lerngruppenverbands

    • Aber:​​ fester​​ Sitzplatz im Klassenverband und blockweise Sitzordnung bei Lerngruppen (z.B. in Religion)

    • Am festen Sitzplatz darf die MNB abgenommen werden

    • Partner- oder Gruppenarbeit​​ im Klassenverband möglich (nur eingeschränkt im Lerngruppenverband)

    • Sicherstellung einer​​ guten​​ Durchlüftung​​ der Räume (mind. 5 Minuten lüften nach jeder Schulstunde)

    • Pause​​ wechselnd im Klassenzimmer und​​ im zugewiesenen Außenbereich;​​ 

    • Möglichst Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände (z.B. bei Arbeitsmitteln, Stiften o.Ä.); -> Wo keine Desinfektion von gemeinsam benutzten Gegenständen möglich ist (Turn-, Werkgeräte,…), müssen die Hände vor und danach​​ zwingend​​ gewaschen werden

    • Toilettengang zu zweit mit MNB.

 

  • Vorgehen bei Erkrankung einer Schülerin bzw. eines Schülers / einer Lehrkraft

  • Bei Auftreten von​​ leichten​​ Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn sich die Symptome 24 Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieber hinzugekommen ist.

  • Erkrankte in​​ reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen​​ nicht​​ in die Schule. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, sofern diese nach mindestens 24 Stunden (36 Stunden bei​​ Fieber) symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) sind.

  • Kinder, die während der Unterrichtszeit Krankheitssymptome entwickeln, werden von der Lerngruppe getrennt in die geöffnete Klassenzimmertür gesetzt. Die Eltern werden umgehend​​ informiert und holen ihre Kinder zeitnah ab.

  • Bei coronatypischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet, das dann ggf. weitere Maßnahmen einleitet.

 

Augsburg, den 10.09.2020​​       Schulleitung  

         Hygienebeauftragte

Sicherheitsbeauftragte