Zwischeninformation über den Leistungsstand in der Jahrgangsstufe 4

„In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst eine Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.“